Aufbau und Aussage

Aufbau und Aussage

 

Das Arbeitszeugnis besteht üblicherweise aus Angaben über:

  • die Dauer der Tätigkeit
  • den Inhalt der Aufgaben des Arbeitnehmers
  • einer Bewertung der Leistungen
  • einer Bewertung des Verhaltens
  • den Austrittsgrund
  • evtl. eine Empfehlung/Bedauern etc.

Grundsätzliches:

Je ausführlicher und detaillierter ein Zeugnis, desto wertvoller kann es sein. Was nicht in einem Zeugnis steht, war nicht vorhanden (wenn etwas fehlt, lassen Sie es nachtragen)! Sehr schlecht sind Arbeitsbestätigungen, die nichts über die Leistung und Qualität aussagen oder kurze Zeugnisse (vor allem bei langer Anstellungsdauer).

Gut ist: ausführliche Darstellung der Tätigkeiten, vollständige Beurteilung Ihrer Leistung, Ihres Verhaltens und des Austrittsgrundes.

Die Dauer des Arbeitsverhältnisses in einem Verhältnis zur Länge des Arbeitszeugnisses betrachten.

N.B.: Ein schlechtes oder sehr kurzes Zeugnis für eine lange Anstellung sagt eher etwas über das betreffende Unternehmen aus!

Ein merkwürdiges Zeugnis heisst nicht, dass der/die Betreffende merkwürdig ist/war, sondern dass der Zeugnisaussteller merkwürdig war.

Besprechen Sie das Arbeitszeugnis mit Ihrem Vorgesetzten oder dem Personalverantwortlichen, wenn Sie Formulierungen nicht interpretieren können!


Leistungs- und Verhaltensbeurteilung

Berufsspezifische Eigenschaften sollten im Zeugnis erwähnt sein. Einem Kassier einer Bank sollte Ehrlichkeit attestiert werden, einer Personalleiterin, Verschwiegenheit, Diplomatie, Vertraulichkeit etc.

Keine Formulierungen zum Verhalten: man kann davon ausgehen, dass es nicht den Erwartungen entsprochen hat.

Zum allgemeinen Verhalten und zur Leistungsbeurteilung wie: Fleiss, Pünktlichkeit, Ordnungssinn, Umgänglichkeit, das Verhalten im Team, gegenüber Vorgesetzten und Kunden werden spezifische Formulierungen gebraucht.